Hinweise für Auto- und Motorradfahrer

Hinweise für Auto- und Motorradfahrer

Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen:
entsprechen denen in der Bundenrepublik Deutschland und der Schweiz. Bei Schneelage Winterausrüstung (Winterreifen bzw. Spikesreifen, in besonderen Fällen Schneeketten) erforderlich. Es gibt rund 100 Schneekettenverleihstellen von ÖAMTC und ARBÖ.

Sicherheitsgurte: In Österreich besteht Gurtenpflicht

Sturzhelme: Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist Pflicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW:

Landstraße 100 km/h Autobahn 130 km/h

Ortsgebiet 50 km/h

auf Vorrangstraßen 50 km/h

(in Graz: generell 30 km/h, auf Vorrangstraßen 50 km/h);

Alkohol: Blutalkoholgrenze: 0,5 Promille; Strafe bei Alkoholisierung EUR 581,- bis EUR 3.633,- und Führerscheinentzug.

Kinder: Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in entsprechenden Rückhaltevorrichtungen (Kindersitzen) befördert werden.

Parken: In Kurzparkzonen (Parkzeit zwischen 30 Minuten und 3 Stunden) sind Parkscheibe oder Parkscheine (erhältlich in Banken, Trafiken, Tankstellen) notwendig.

Autobahnmaut