Hinweise für Auto- und Motorradfahrer
Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen:
entsprechen
denen in der Bundenrepublik Deutschland und der Schweiz. Bei Schneelage
Winterausrüstung (Winterreifen bzw. Spikesreifen, in besonderen Fällen
Schneeketten) erforderlich. Es gibt rund 100 Schneekettenverleihstellen
von ÖAMTC und ARBÖ.
Sicherheitsgurte: In Österreich besteht Gurtenpflicht
Sturzhelme: Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist Pflicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW:
Landstraße 100 km/h Autobahn 130 km/h
Ortsgebiet 50 km/h
auf Vorrangstraßen 50 km/h
(in Graz: generell 30 km/h, auf Vorrangstraßen 50 km/h);
Alkohol: Blutalkoholgrenze: 0,5 Promille; Strafe bei Alkoholisierung EUR 581,- bis EUR 3.633,- und Führerscheinentzug.
Kinder: Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in entsprechenden Rückhaltevorrichtungen (Kindersitzen) befördert werden.
Parken: In Kurzparkzonen (Parkzeit zwischen 30 Minuten und 3 Stunden) sind Parkscheibe oder Parkscheine (erhältlich in Banken, Trafiken, Tankstellen) notwendig.
